Besucherregelung

gültig ab 16.02.2022

Einführung

 

Durch die Covid-19-Pandemie sind unsere BewohnerInnen aktuell akut gefährdet, daher ergreifen wir als Einrichtung sowohl Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung als auch Maßnahmen zur Vermeidung von sozialer Isolation. Für Besuche gilt daher das untenstehende Hygienekonzept und die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung.

Vorraussetzungen: Geimpft oder Genesen + tagesaktuellen negativen Schnelltest

Bitte sehen Sie von Besuchen ab, wenn Sie Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben.
Zu den Symptomen gehören:

  • Halsschmerzen &/oder Schluckbeschwerden
  • Erhöhte Temperatur
  • Atemnot
  • Geschmacks- &/oder Geruchsverlust
  • Husten
  • Abgeschlagenheit &/oder Leistungsverlust, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung erklärbar
  • Starker Schnupfen, soweit nicht durch eine bestehende Vorerkrankung (z.B. Allergien) erklärbar
  • Sonstige Symptome wie Kopfschmerzen, Durchfall

 

Hygienemaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos

  • Jede BewohnerIn kann täglich Besuch erhalten. Besuche unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung, wir bitten jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung bzw. Anmeldung auf den Wohnbereichen.

 

  • Bei jedem Besuch ist eine Anmeldung bzw. Registrierung der Besucher erforderlich. Es werden festgehalten:

Name der Besucher, Datum, besuchter Bewohner, evtl. Kontaktdaten falls nicht vorhanden. Diese Daten werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet, sofern sie nicht von der nach 28 Abs. 1 IfSGzuständigen Behörde benötigt werden.

  • Besucher haben sich beim Betreten und Verlassen der Einrichtung die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittelspender stehen am Eingang bereit.-

 

  • Abhängig vom allgemeinen Infektionsgeschehen, der regionalen Inzidenzhöhe und einrichtungsinternen Gefährdungslagen behalten wir uns die Regelung, während des Aufenthalts im Haus FFP2-Masken zu tragen.

 

  • Die BewohnerIn und Angehörige tragen ebenfalls die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer. Es gilt einen grundsätzlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur BewohnerIn einzuhalten. Ausnahmeregelung des Mindestabstands gilt bei Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung und bei einer gründlichen Handdesinfektion. Körperliche Berührungen sind in diesem Falle ebenfalls zulässig.

 

Regeln bei direkten Kontakt mit BewohnerIn:

  • Setzen Sie Ihre Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) auf, wenn Sie sich der Einrichtung nähern. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss während des Besuchs ebenfalls getragen werden. Vermeiden Sie Kontakte zu anderen BewohnerInnen und Mitarbeitenden.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 – 2 m zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben (z.B. Personal, andere Bewohner) ein.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  • Beim Verlassen der Einrichtung mit BewohnerInnen muss sich an die CoronaSchutzVO gehalten werden. Die BewohnerInnen sowie die Besucher tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung.

Änderungen vorbehalten, Stand 16.02.2022